Keuler ConTrade bietet einen Personalvermittlungsservice an, der sich in zwei Bereiche gliedert


Nachdem Sie sich für eine der beiden o.g. Optionen entschieden haben, stehen wir gerne auch telefonisch oder via E-Mail für weitere Erläuterungen und Beratungen zu Ihrer Verfügung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Mitarbeiters aus Indien

Der neue Mitarbeiter ist fremd in unserem Land und kennt weder Gebräuche noch formale Abwicklungen. Um ihm die Eingliederung in unsere Gesellschaft zu erleichtern, sind daher einige Grundvoraussetzungen erforderlich:

1) Der Arbeitgeber garantiert mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, dass dem neuen Mitarbeiter eine adäquate und bezahlbare Unterkunft für mindestens 3 Monate ab Beginn der Beschäftigung zur Verfügung stehen wird. Die Kosten für die Unterbringung werden, falls nichts anderes vereinbart, vom Mitarbeiter getragen.

2) Für die Dauer von 3 Monaten wird dem Mitarbeiter ein Ansprechpartner benannt. Dieser Ansprechpartner muss ständig erreichbar und verfügbar sein, um dem Mitarbeiter im Falle von gravierenden Problemen zu helfen.